Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der SiRa Agency, Inhaber Ralf Heil, Str. der Freundschaft 28, 39393 Hötensleben, und ihren Kunden in den Bereichen Reinigungsdienstleistungen und Hausmeisterservice. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SiRa Agency, Inhaber Ralf Heil, und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), die Reinigungsdienstleistungen oder Hausmeisterservices zum Gegenstand haben.

Individuelle Vereinbarungen und Einzelverträge (insbesondere Dienstleistungsverträge mit Leistungsbeschreibung und Preisverzeichnis) gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.

Änderungen und Ergänzungen der mit dem Kunden geschlossenen Verträge, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind die im Angebot, im Dienstleistungsvertrag oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen, insbesondere:

  • Gebäude- und Unterhaltsreinigung
  • Treppenhaus-, Büro-, Sanitär- und Außenreinigung
  • Hausmeisterdienste (Kontrollgänge, Kleinreparaturen, Mängelmeldungen)
  • Zutritts- und Schlüsselmanagement (z. B. LogKey, NFC-gesichert)
  • Wohnungs- und Objektberäumungen nach Absprache

Die SiRa Agency erbringt die Leistungen als Dienstleistung nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und mit der im Objekt üblichen Sorgfalt. Ein bestimmter Erfolg (z. B. vollständige Beseitigung sämtlicher Verschmutzungen oder Gerüche) wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

3. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag (z. B. Dienstleistungsvertrag mit Anlagen), dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Änderungen und Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) und der Bestätigung durch uns. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

Die SiRa Agency ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer zu bedienen. Durch die Beauftragung solcher Personen entsteht zwischen diesen und dem Kunden kein Arbeitsverhältnis; das Weisungsrecht gegenüber dem eingesetzten Personal steht ausschließlich der SiRa Agency zu.

Die durchgeführten Leistungen können über Einsatz- und Arbeitszeitnachweise (z. B. digitale Stundenzettel, Stopuhr- oder Erfassungssysteme) dokumentiert werden. Diese Nachweise bilden die Grundlage der Abrechnung, sofern der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Abrechnung in Textform begründete Einwände erhebt.

4. Ausführungszeiten

Die Leistungen werden zu den mit dem Kunden vereinbarten Ausführungszeiten erbracht. Änderungen der Einsatzzeiten sind im beiderseitigen Einvernehmen möglich.

Bei kurzfristigen Terminänderungen durch den Kunden sind wir berechtigt, einen entstehenden Mehraufwand (z. B. Anfahrt, Bereitschaft) gemäß den vereinbarten oder üblichen Sätzen zu berechnen.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet,

  • den Zugang zu den zu reinigenden oder zu betreuenden Bereichen sicherzustellen (z. B. Schlüssel, Codes, Öffnung durch Personal),
  • sofern erforderlich, Strom- und Wasserversorgung in üblichem Umfang bereitzustellen,
  • uns rechtzeitig auf besondere Reinigungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen oder empfindliche Oberflächen hinzuweisen,
  • die Räumlichkeiten grundsätzlich in einem Zustand zu halten, der eine sachgerechte Reinigung ermöglicht.

Der Auftraggeber hat die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten und uns auf besondere Gefahrenquellen hinzuweisen. Wertgegenstände, Bargeld und sensible Unterlagen sind vom Auftraggeber so zu verwahren, dass ein unbefugter Zugriff ausgeschlossen ist.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter der SiRa Agency, die im Rahmen der Leistungserbringung beim Kunden eingesetzt wurden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SiRa Agency unmittelbar oder mittelbar zu beschäftigen oder mit gleichartigen Leistungen zu beauftragen. Verstößt der Kunde hiergegen, ist er verpflichtet, der SiRa Agency eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der vereinbarten Vergütung und der mit der Mitarbeitersuche verbundenen Aufwendungen nach billigem Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis oder der Auftragsbestätigung.

Rechnungen sind, sofern im Dienstleistungsvertrag oder auf der jeweiligen Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale für Mahnungen zu erheben.

Wir sind berechtigt, bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug künftige Leistungen nur noch gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

Preisanpassung: Wir sind berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich Lohn-, Material-, Energie- oder sonstige relevante Kosten dauerhaft wesentlich verändern. Eine solche Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

7. Haftung

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

Für Schäden an empfindlichen Oberflächen, Materialien oder Gegenständen, auf deren besondere Empfindlichkeit der Kunde uns nicht ausdrücklich vor Ausführung der Arbeiten hingewiesen hat, übernehmen wir – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.

Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der SiRa Agency.

Sofern der SiRa Agency im Rahmen der Leistungserbringung Schlüssel, Transponder oder sonstige Zugangsmittel vom Kunden überlassen werden, werden diese mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt. Eine Haftung für deren Verlust besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen; etwaige Kosten für den Austausch von Schließanlagen trägt der Kunde nur, soweit diese nach Art und Umfang vorher vereinbart oder aus Sicherheitsgründen unabweisbar sind.

8. Kündigung

Sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist, können Dauerschuldverhältnisse (z. B. regelmäßige Unterhaltsreinigung) von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Der Dienstleistungsvertrag kann hiervon abweichend kürzere oder längere Kündigungsfristen vorsehen. In diesem Fall gehen die im Dienstleistungsvertrag geregelten Fristen diesen AGB vor.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde sich in erheblichem Zahlungsverzug befindet,
  • der Kunde trotz Abmahnung nachhaltig gegen vertragliche Pflichten verstößt oder
  • die Nutzung des Objekts so geändert wird, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung unzumutbar ist.

Im Falle einer Preisanpassung nach Ziffer 6 steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder wir zur Erfüllung unserer Leistungen geeignete Auftragsverarbeiter einsetzen.

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen vertraulich zu behandeln und diese weder ganz noch teilweise unbefugt Dritten zugänglich zu machen.

Im Übrigen gilt unsere jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Einschränkungen, Streiks), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

Beide Parteien sind verpflichtet, bei Eintritt höherer Gewalt einvernehmliche Lösungen zu suchen (z. B. Verschiebung von Terminen, Anpassung des Leistungsumfangs).

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder handelt es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens. Zwingende gesetzliche Regelungen zur Zuständigkeit bei Verbrauchern bleiben unberührt.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall von Vertragslücken.

Stand: Februar 2025